
Exchange Server SE | Preise, Lizenzen & Upgrade | IT-Dock
Exchange 2016 und 2019 bekommen keine Sicherheitsupdates mehr. Lizenzen, Kosten, Systemanforderungen und Upgrade-Pfade im Überblick.
PUE-Grenzwerte, Abwärmequoten, Registermeldung zum 31. März: Das EnEfG macht Energieeffizienz im Rechenzentrum zur Pflicht mit Frist.

Energieeffizienz im Rechenzentrum beschreibt, wie viel der eingesetzten Energie tatsächlich in Rechenleistung fließt und wie viel für Kühlung, Stromversorgung und Verluste draufgeht. Lange war das eine Frage für die Haustechnik. Seit dem Energieeffizienzgesetz ist Energieeffizienz eine Pflichtaufgabe in der IT, also eine Frage mit Fristen, Meldepflichten und Bußgeldern.
Dieser Artikel ordnet drei Dinge: welche Kennzahlen wirklich etwas aussagen, was das EnEfG von Betreibern verlangt, und welche Maßnahmen den Energieverbrauch spürbar senken. Der Stand der Gesetzeslage ist der 4. September 2026, und dieser Stand ist gerade in Bewegung.
Für Rechenzentren ab 300 Kilowatt nichtredundanter Nennanschlussleistung gelten heute PUE-Grenzwerte, Abwärmequoten, eine Pflicht zum Energiemanagementsystem und eine jährliche Meldung ans Rechenzentrumsregister bis zum 31. März.
Eine Novelle, die viele dieser Vorgaben lockert, hat am 24. Juni 2026 das Kabinett passiert, ist aber noch nicht in Kraft.
Der Stromverbrauch der Rechenzentren in Deutschland lag 2025 bei rund 21,3 Milliarden Kilowattstunden. 2024 waren es 20 Milliarden, 2015 noch 12 Milliarden. Das entspricht einem Plus von 6,5 Prozent innerhalb eines Jahres, und der Treiber ist inzwischen klar benannt: Cloud-Wachstum, KI-Workloads und High-Performance-Computing.
Die installierte IT-Anschlussleistung lag 2025 bei 2.980 Megawatt. Bitkom und Borderstep erwarten bis 2030 rund 5.000 Megawatt. Der Anteil, der auf KI-Rechenzentren entfällt (mehr dazu: was der KI-Boom für Rechenzentren bedeutet), soll im selben Zeitraum von 530 auf 2.020 Megawatt wachsen. Wer heute Infrastruktur plant, plant also gegen eine steigende Grundlast.
Der Energiebedarf eines Rechenzentrums verteilt sich grob auf drei Blöcke: auf die IT-Last selbst, auf die Kühlung und auf die Energieversorgung inklusive USV und Verteilung. Der Anteil der IT-Last ist der einzige, der produktiv ist. Alles andere ist Overhead, den Sie reduzieren können, ohne Rechenleistung zu verlieren.
Genau deshalb misst die wichtigste Kennzahl der Branche nicht den absoluten Verbrauch, sondern das Verhältnis zwischen Gesamtverbrauch und IT-Verbrauch.
Ein Rechenzentrum kann seinen PUE verbessern und trotzdem mehr Strom verbrauchen als im Vorjahr. Das passiert regelmäßig, wenn die IT-Last schneller wächst als die Effizienzgewinne. Für die Meldung ans Register und für die eigene Kostenrechnung brauchen Sie deshalb beides: die Kennzahl und den absoluten Strombedarf. Wer den Rechenzentrumsbetrieb über mehrere Jahre bewerten will, führt beide Reihen nebeneinander.
Die zentrale Kennzahl ist der PUE. Er setzt den Gesamtenergieverbrauch des Rechenzentrums ins Verhältnis zur Energie, die die IT-Ausrüstung aufnimmt.
PUE = Gesamtenergie des Rechenzentrums geteilt durch Energie der IT-Ausrüstung
Ein Beispiel: Ein Rechenzentrum bezieht im Jahr 4.000 Megawattstunden. Davon entfallen 2.500 Megawattstunden auf Server, Storage und Netzwerk. Der PUE liegt dann bei 1,6. Auf jede Kilowattstunde für die IT kommen 0,6 Kilowattstunden für Kühlung, USV und Verteilung.
Ein PUE von 1,0 wäre der theoretische Idealfall, in dem keinerlei Energie außerhalb der IT verbraucht wird. Praktisch erreichbar ist er nicht.
Die ehrliche Antwort: Es kommt auf Baujahr, Klimazone, Auslastung und Kühlkonzept an. Ein Neubau mit freier Kühlung und hoher Leistungsdichte erreicht Werte, die ein Serverraum im Bestandsgebäude aus baulichen Gründen nie sehen wird. Als Orientierung für die eigene Bewertung taugen deshalb die gesetzlichen Grenzwerte besser als Branchenrekorde.
| Kennzahl | Was sie misst | Wofür Sie sie brauchen |
|---|---|---|
| PUE (Power Usage Effectiveness) | Gesamtenergie geteilt durch IT-Energie | Gesetzlicher Grenzwert, Meldung ans Register, Vergleich über Jahre |
| pPUE (partieller PUE) | Dasselbe Verhältnis für einen abgegrenzten Bereich, etwa einen Raum oder Container | Vergleich einzelner Bereiche, wenn ein Gesamt-PUE zu grob ist |
| DCiE (Data Center Infrastructure Efficiency) | Kehrwert des PUE, ausgedrückt in Prozent | Ältere Berichte und Dokumentationen, in denen der DCiE noch auftaucht |
| WUE (Water Usage Effectiveness) | Wasserverbrauch je Kilowattstunde IT-Energie | Standorte mit adiabater Kühlung oder Wasserknappheit |
| CUE (Carbon Usage Effectiveness) | CO2-Emissionen je Kilowattstunde IT-Energie | Nachhaltigkeitsberichte und Ausschreibungen mit Klimakriterien |
Der PUE bewertet den Overhead, nicht die Arbeit. Server, die zu 8 Prozent ausgelastet vor sich hin laufen, verschlechtern den PUE nicht. Sie verbessern ihn sogar, weil sie die IT-Last im Nenner erhöhen. Wer nur auf den PUE optimiert, kann Effizienzdefizite in der Serverlandschaft übersehen und trotzdem einen vorzeigbaren Wert melden.
Prüfen Sie den PUE deshalb nie allein. Serverauslastung, absoluter Strombedarf und die Entwicklung über mehrere Jahre gehören daneben.
Der PUE bewertet den Overhead, nicht die Arbeit.
Das EnEfG regelt in den Paragrafen 11 bis 13 die Pflichten für Rechenzentrumsbetreiber. Betroffen sind Rechenzentren ab 300 Kilowatt nichtredundanter Nennanschlussleistung.
| Pflicht | Wert | Ab wann | Für wen |
|---|---|---|---|
| PUE Bestand | kleiner oder gleich 1,5 | 1. Juli 2027 | Inbetriebnahme vor dem 1. Juli 2026 |
| PUE Bestand | kleiner oder gleich 1,3 | 1. Juli 2030 | Inbetriebnahme vor dem 1. Juli 2026 |
| PUE Neubau | kleiner oder gleich 1,2 | zwei Jahre nach Inbetriebnahme | Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2026 |
| Abwärmenutzung (ERF) | mindestens 10 Prozent | ab 1. Juli 2026 | Neubauten |
| Abwärmenutzung (ERF) | mindestens 15 Prozent | ab 1. Juli 2027 | Neubauten |
| Abwärmenutzung (ERF) | mindestens 20 Prozent | ab 1. Juli 2028 | Neubauten |
| Anteil erneuerbarer Strom | 50 Prozent | seit 1. Januar 2024 | alle betroffenen Rechenzentren |
| Anteil erneuerbarer Strom | 100 Prozent | 1. Januar 2027 | alle betroffenen Rechenzentren |
| Energie- oder Umweltmanagementsystem | eingerichtet und in Betrieb | seit 1. Juli 2025 | alle betroffenen Rechenzentren |
| Meldung ans Rechenzentrumsregister | Daten des Vorjahres | jährlich bis 31. März | ab 300 kW |
Verstöße können mit Bußgeldern bis 100.000 Euro geahndet werden.
Die Meldung geht über das Portal des Bundes an das Energieeffizienzregister für Rechenzentren, das die Bundesstelle für Energieeffizienz im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betreut. Erfasst werden unter anderem Energieverbrauch, PUE, Kühlung und Abwärmenutzung. Die Frist ist jedes Jahr der 31. März für das vorangegangene Kalenderjahr. Ein Teil der Daten wird anschließend im öffentlichen Rechenzentrumsregister sichtbar.
Für Betreiber, die Colocation-Fläche vermieten, kommt eine zweite Pflicht dazu: Sie müssen ihren Kunden jährlich die auf sie entfallende Energiemenge ausweisen.
Seit dem 1. Juli 2025 müssen betroffene Betreiber ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben. Es muss die elektrische Leistung und den Energieverbrauch der wesentlichen Komponenten fortlaufend erfassen und konkrete Effizienzmaßnahmen enthalten. Eine Ausnahme greift, wenn mindestens 50 Prozent der Abwärme in ein Wärmenetz gehen und der Jahresenergieverbrauch im Dreijahresschnitt unter 7,5 Gigawattstunden bleibt.
Unabhängig davon verpflichtet das EnEfG Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch über 7,5 Gigawattstunden zu einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder zu EMAS. Wer beide Pflichten hat, sollte sie in einem System zusammenführen statt in zwei parallelen Dokumentationen. Unternehmen unterhalb dieser Schwelle bleiben bei den regelmäßigen Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz, sofern sie kein kleines oder mittleres Unternehmen sind.
Das EnEfG setzt an dieser Stelle die europäische Energieeffizienzrichtlinie um. Wenn Sie im Konzernverbund arbeiten, lohnt der Abgleich, welche Richtlinie oder Berichtspflicht dieselben Daten schon einfordert. Ähnlich gelagert sind die NIS2-Pflichten für Industrie und KMU, die häufig dieselben Verantwortlichen treffen.
Am 24. Juni 2026 hat das Bundeskabinett eine Novelle beschlossen, die Rechenzentren an mehreren Stellen entlastet. Der Bundestag hat das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Planen Sie deshalb weiter gegen das geltende Recht und behandeln Sie die folgenden Punkte als absehbare, aber noch nicht rechtsverbindliche Änderung:
| Punkt | Geltendes Recht | Kabinettsentwurf 2026 |
|---|---|---|
| Anwendungsschwelle | 300 kW nichtredundante Nennanschlussleistung | 500 kW installierte IT-Leistung |
| PUE Bestand ab 2027 | 1,5 | 1,6 |
| PUE Bestand ab 2030 | 1,3 | 1,4 |
| Frist für Neubau-PUE 1,2 | zwei Jahre | vier Jahre |
| Abwärme | nur externe Nutzung zählt | interne Nutzung zählt mit, Ausnahme bei fehlendem wirtschaftlichem Wärmenetzanschluss |
| 100 Prozent erneuerbarer Strom | 1. Januar 2027 | 1. Januar 2030 |
Für Betreiber heißt das vor allem eins: Die Richtung bleibt, das Tempo wird gestreckt. Wer Investitionen allein wegen der Novelle verschiebt, verschiebt sie in ein Jahr, in dem Strompreise und Leistungsdichten weiter gestiegen sind.
Die Kühlung ist der größte Einzelposten außerhalb der IT-Last. Sie ist deshalb der Hebel, an dem sich der PUE am direktesten bewegen lässt.
| Verfahren | Wie es wirkt | Passt, wenn | Grenzen |
|---|---|---|---|
| Freie Kühlung (Free Cooling, auch Freikühlung) | Kühlt mit Außenluft oder kaltem Wasser, die Kältemaschine läuft nur bei Bedarf | Der Standort hat ausreichend kalte Stunden im Jahr und die Zuluftführung lässt sich sauber trennen | Bringt an heißen Tagen nichts, braucht Redundanz durch klassische Kälteerzeugung |
| Adiabate Kühlung | Nutzt Verdunstungskälte und senkt die Lufttemperatur ohne Kompressor | Freie Kühlung allein reicht in den Sommermonaten nicht | Verbraucht Wasser, braucht Hygienekonzept und Wartung, WUE steigt |
| Kaltgang- oder Warmgangeinhausung | Trennt kalte Zuluft und warme Abluft baulich, verhindert Kurzschlussströmung | Racks stehen bereits in Reihen und die Luftführung ist heute durchmischt | Wirkt nur bei sauber gepflegten Blindplatten und dichter Einhausung |
| Flüssigkeitskühlung (Liquid Cooling) | Führt Wärme über ein Medium ab statt über Luft | Leistungsdichten pro Rack steigen über das, was Luft noch abführt | Eingriff in Raum und Betrieb, eigene Wartungsroutinen, Herstellerbindung |
| Direct-to-Chip-Cooling | Kühlt den Prozessor direkt am Chip | KI- und HPC-Racks treiben die Leistungsdichte nach oben | Nur für dafür ausgelegte Hardware, Rest des Raums bleibt luftgekühlt |
Beide trennen kalte und warme Luft. Bei der Kaltgangeinhausung wird der Gang zwischen den Rack-Fronten eingehaust, die warme Abluft bleibt im Raum. Bei der Warmgangeinhausung ist es umgekehrt: Der Raum bleibt kühl, die Abwärme wird in einem geschlossenen Gang gefasst und abgeführt.
Die Warmgangeinhausung erleichtert die Abwärmenutzung, weil sie die Wärme konzentriert. Die Kaltgangeinhausung ist im Bestand meist einfacher nachzurüsten. In beiden Fällen entscheidet die Luftführung im Detail über den Effekt: fehlende Blindplatten, offene Kabeldurchführungen und schlecht abgedichtete Doppelböden machen einen guten Teil des Gewinns wieder zunichte.
Bevor Sie über neue Kältetechnik reden, lohnt sich der Blick auf die Zuluft-Temperatur. Viele Serverräume werden deutlich kälter gefahren, als die Hardware es verlangt. Jedes zusätzliche Grad Zulufttemperatur verlängert die Zeit, in der freie Kühlung allein ausreicht. Das ist eine Betriebsentscheidung, keine Investition.
Praktisch die gesamte Energie, die ein Rechenzentrum aufnimmt, verlässt es als Wärme. Das EnEfG verpflichtet Neubauten deshalb zu einer Abwärmenutzungsquote, die stufenweise auf 20 Prozent steigt.
Der naheliegende Weg führt in ein Wärmenetz. Er ist auch der schwierigste, weil er drei Dinge gleichzeitig braucht: einen Netzbetreiber in erreichbarer Entfernung, ein passendes Temperaturniveau und einen Vertrag, der über die Abschreibungsdauer trägt.
Luftgekühlte Rechenzentren liefern typischerweise Abwärme auf niedrigem Temperaturniveau. Für Fernwärme reicht das selten ohne Wärmepumpe. Systeme mit Flüssigkeitskühlung liefern höhere Rücklauftemperaturen und machen die Einspeisung technisch deutlich einfacher. Wer heute über Abwärmenutzung nachdenkt, entscheidet damit indirekt auch über das Kühlkonzept.
Die zweite Option ist die interne Nutzung, etwa für Bürowärme oder Warmwasser im eigenen Gebäude. Nach geltendem Recht zählt sie nicht auf die Quote. Der Kabinettsentwurf 2026 will das ändern.
Die Abwärmenutzung gehört zu den Angaben, die betroffene Betreiber jährlich ans Register melden. Unabhängig davon sieht das EnEfG eine Auskunftspflicht über anfallende Abwärme gegenüber Wärmenetzbetreibern und Kommunen vor. Die kommunale Wärmeplanung ist der Punkt, an dem beide Seiten aufeinandertreffen. Wenn Ihre Kommune plant, lohnt es sich, früh in dieser Planung sichtbar zu sein.
Kühlung und Stromversorgung bestimmen den PUE. Der absolute Verbrauch entscheidet sich in den Racks.
Ein Server, der nichts tut, verbraucht trotzdem einen erheblichen Teil seiner Maximalleistung. Zwanzig Maschinen mit einstelliger Auslastung kosten Strom, Fläche, Kühlung, Lizenzen und Wartung, ohne dass eine Kennzahl darauf zeigt. Server-Virtualisierung und Konsolidierung setzen genau hier an. Der Weg in die Cloud verschiebt diese Last übrigens nur, er löst sie nicht auf: Der Verbrauch taucht dann in der Abrechnung des Anbieters auf statt in Ihrer. Sie senken den absoluten Verbrauch, während der PUE sich dadurch rechnerisch sogar verschlechtern kann.
Das ist einer der Fälle, in denen die richtige Maßnahme die Kennzahl verschlechtert. Argumentieren Sie intern deshalb mit Kilowattstunden, nicht mit dem PUE.
Der Wirkungsgrad einer USV ist im Teillastbetrieb deutlich schlechter als bei guter Auslastung. Viele Anlagen sind großzügig dimensioniert und laufen dauerhaft in einem ungünstigen Bereich. Ein Eco-Modus verbessert den Wirkungsgrad, verändert aber das Schutzniveau bei Netzstörungen. Diese Abwägung gehört auf den Tisch, bevor jemand den Modus im laufenden Betrieb umstellt.
DVFS steht für Dynamic Voltage and Frequency Scaling. Prozessoren senken Takt und Spannung, wenn die Last es zulässt. Der Effekt hängt an den Energieprofilen im BIOS und im Betriebssystem. In vielen Umgebungen stehen diese Profile aus Performance-Gründen auf Maximum, ohne dass jemand geprüft hat, ob die Anwendung das braucht.
Für Ausschreibungen und Dienstleisterauswahl zählt nicht die interne Kennzahl, sondern der Nachweis.
Zertifiziert ein Energiemanagementsystem. Es verpflichtet zu Messung, Zielen und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Für viele Betreiber ist es ohnehin Pflicht und lässt sich als Nachweis mitverwenden.
Geht über ISO 14001 hinaus und verlangt zusätzlich eine geprüfte Umwelterklärung. Das macht die Zertifizierung aufwendiger, aber auch belastbarer nach außen.
Deckt Umweltmanagement allgemein ab, nicht speziell Energie. Der Unterschied zu ISO 50001 wird in Ausschreibungen regelmäßig verwechselt.
Das strengste der genannten Label. Es stellt konkrete Anforderungen an Effizienz und Betrieb.
Ein Zertifikat ersetzt keine Effizienzmaßnahme. Es macht sie belegbar. Für Anbieter von Colocation- und Managed-Services ist genau das inzwischen ein Wettbewerbsvorteil, weil einkaufende Unternehmen die Kennzahlen ihrer Dienstleister in die eigene Berichterstattung übernehmen müssen.
Begriffe wie Green IT, nachhaltige IT oder Green Data Center tauchen in diesem Zusammenhang häufig auf. Sie beschreiben ein breiteres Feld als das Rechenzentrum, vom Beschaffungszyklus der Endgeräte bis zu den Treibhausgasemissionen der gesamten Rechenzentrumsinfrastruktur. Für den Nachweis gegenüber Kunden und Auditoren zählt trotzdem, was gemessen und zertifiziert ist.
Ohne getrennte Erfassung von IT-Last und Gesamtverbrauch ist jeder PUE eine Schätzung. Das Energiemanagementsystem ist ohnehin Pflicht und liefert die Datenbasis gleich mit.
Zulufttemperatur, Blindplatten, Kabeldurchführungen, Luftführung im Doppelboden. Diese Punkte kosten Arbeitszeit statt Investitionsbudget und wirken sofort.
Nicht ausgelastete und nicht mehr genutzte Systeme identifizieren, konsolidieren, abschalten. Der Effekt zeigt sich in Kilowattstunden, nicht im PUE.
Prüfen, wie viele Stunden im Jahr freie Kühlung tragen würde und ab welcher Leistungsdichte Luft an ihre Grenze kommt. Erst danach über Technik entscheiden.
Wärmenetzanschluss, Temperaturniveau und die Meldung zum 31. März gehören in dieselbe Roadmap wie die PUE-Grenzwerte 2027 und 2030.
Wenn Sie diese Reihenfolge einhalten, treffen Sie die teuren Entscheidungen zuletzt und mit Daten statt mit Annahmen.
Für die Umsetzung brauchen viele Unternehmen Partner, die Rechenzentrums- und Klimatechnik zusammen denken. Über das Verzeichnis von it-dock finden Sie IT-Dienstleister und Systemhäuser im DACH-Raum, die Infrastrukturprojekte dieser Größenordnung begleiten. Weitere Beiträge aus dem Datacenter-Bereich vertiefen einzelne Themen. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, hilft der IT-Lotse bei der Anbietersuche.
Der PUE ergibt sich aus der Gesamtenergie des Rechenzentrums geteilt durch die Energie der IT-Ausrüstung. Bei 4.000 Megawattstunden Gesamtverbrauch und 2.500 Megawattstunden IT-Verbrauch liegt der PUE bei 1,6.
Das hängt von Baujahr, Standort, Auslastung und Kühlkonzept ab. Als verbindliche Messlatte gelten die Grenzwerte des EnEfG: 1,5 ab dem 1. Juli 2027 und 1,3 ab dem 1. Juli 2030 für Bestandsrechenzentren, 1,2 für Neubauten ab dem 1. Juli 2026.
Nach geltendem Recht für Rechenzentren ab 300 Kilowatt nichtredundanter Nennanschlussleistung. Der Kabinettsentwurf von Juni 2026 will die Schwelle auf 500 Kilowatt installierte IT-Leistung anheben.
Betroffene Betreiber melden jährlich bis zum 31. März die Daten des Vorjahres an das Energieeffizienzregister für Rechenzentren, darunter Energieverbrauch, PUE, Kühlung und Abwärmenutzung.
2025 waren es rund 21,3 Milliarden Kilowattstunden nach 20 Milliarden im Jahr 2024. Der Zuwachs geht überwiegend auf KI- und High-Performance-Anwendungen zurück.
Freie Kühlung nutzt kalte Außenluft oder kaltes Wasser, um die Kältemaschine zu entlasten oder ganz abzuschalten. Je niedriger die Außentemperatur und je höher die zulässige Zulufttemperatur, desto mehr Stunden im Jahr trägt das Verfahren.
Adiabate Kühlung senkt die Lufttemperatur durch Verdunstung von Wasser. Sie spart Strom, verbraucht dafür Wasser und braucht ein Hygiene- und Wartungskonzept. Der WUE des Standorts steigt.
Die Kaltgangeinhausung schließt den kalten Gang vor den Rack-Fronten ein, die Warmgangeinhausung fasst stattdessen die warme Abluft. Die Warmgangvariante erleichtert die Abwärmenutzung, die Kaltgangvariante lässt sich im Bestand meist leichter nachrüsten.
Betroffene Rechenzentrumsbetreiber geben die Abwärmenutzung in der jährlichen Registermeldung an. Zusätzlich besteht eine Auskunftspflicht über anfallende Abwärme gegenüber Wärmenetzbetreibern und Kommunen.
ISO 50001 zertifiziert ein Energiemanagementsystem. EMAS ist ein europäisches Umweltmanagementsystem, das über ISO 14001 hinausgeht und zusätzlich eine extern geprüfte Umwelterklärung verlangt.
Das Kabinett hat die Novelle am 24. Juni 2026 beschlossen. Das parlamentarische Verfahren läuft noch, ein Inkrafttreten wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet. Bis dahin gilt das bestehende Recht unverändert.
Das EnEfG sieht für Verstöße Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor.
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare vorhanden.